Pflegende Angehörige leisten bewundernswerte Arbeit zum Wohle ihrer hilfsbedürftigen Familienmitglieder. Hin und wieder wird aber auch an dieser Stelle Unterstützung von Außenstehenden benötigt - sei es um sich selbst zu erholen oder andere wichtige Angelegenheiten zu erledigen.
Im Falle einer eigenen Krankheit wird ebenfalls Hilfe bei der Pflege benötigt und stehen wir hier gerne im Rahmen einer Kurzzeitpflege für Ihr Familienmitglied zur Verfügung.
Für die Kurzzeitpflege ist eine Förderung für maximal 28 Tage pro Jahr möglich. Diese 28 Tage können am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe des Einkommens.
Unsere Mitarbeiter in der Verwaltung sind selbstverständlich sehr gerne bei der Antragstellung behilflich.