Das Pflegezentrum Gurgltal hat seit Jänner 2024 das bestehende Pflegeangebot mit 20 betreuten Wohnungen für ältere und betreuungsbedürftige Menschen aus den Verbandsgemeinden Imst, Tarrenz, Karres, Karrösten, Imsterberg und Mils erweitert.
Durch die Bereitstellung dieser barrierefreien Mietwohnungen mit einem niederschwelligen Betreuungsangebot kann eine autonome und selbständige Lebensführung ermöglicht werden.
Im denkmalgeschützten Kloster und im Erweiterungsbau stehen den Bewohnern 19 Garçonnièren zwischen 27 m² und 48 m², sowie eine Zweizimmerwohnung mit 59 m² zur Verfügung. Zwei wohnlich gestaltete Gemeinschaftsräume ergänzen das Angebot.
Alle Wohnungen sind behindertengerecht ausgeführt, technisch hochwertig, teilmöbliert und mit einer Einbauküche ausgestattet.
Aufnahmekriterien:
Hauptwohnsitz in einer der Verbandsgemeinden
Hilfs- und Betreuungsbedarf; Mindesterfordernis: Pflegestufe 1
Lebensalter (über 70 Jahre)
soziale, familiäre Situation
eigenständige Lebensführung
gesicherte Finanzierung
Im betreuten Wohnen werden folgende Leistungen angeboten:
Anwesenheit einer Ansprechperson von Montag bis Freitag, sowie ein monatliches Beratungsgespräch
Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Hilfestellung bei diversen Erledigungen (Post, Behörden-Botengänge, Besorgungen, …)
Maßnahmen zur Förderung der Gemeinschaft im Haus (regelmäßige soziale Angebote, Veranstaltungen und Aktivitäten)
Hausinternes Notrufsystem
Organisation von haustechnischen Serviceleistungen, die nicht in den Betriebskosten enthalten sind, z. B: Kleinreparaturen, Müllentsorgung, Reinigung von Allgemeinflächen
Bei Bedarf werden erweiterte Betreuungsdienste (wie Verpflegung/ Wäscherei/Tagespflege) bzw. pflegerische Zusatzleistungen organisiert und vermittelt.
Diese Zusatzleistungen werden separat verrechnet.
Kosten:
Miete inkl. Betriebskosten: € 15,18/m² inkl. Mehrwertsteuer
Betreuungspauschale: € 262,90 monatlich brutto für Grundleistungen;
Diese Pauschale wird je nach Einkommen vom Land Tirol bis zu 80% gefördert.
Kaution: € 2.500,00
Gemäß den geltenden Bestimmungen kann um Mietzinsbeihilfe angesucht werden.