DAUERPFLEGE
Nachfolgende Unterlagen werden für die Neuaufnahme im Wohn- und Pflegeheim benötigt:
- Meldezettel der Wohnsitzgemeinde
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis / Pass
- Heiratsurkunde
- Pensionsbescheid des Ehepartners oder ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- E-Card
- eventueller Bescheid über Rezeptgebührenbefreiung
Benötigte Unterlagen für den Mindestsicherungsantrag
- bei verwitweten Personen die Verlassenschaftsunterlagen sowie Verlassenschaftsprotokoll
- aktueller Pensionsbescheid
- Bescheid über Pflegegeld (Kopie)
- Einkommensbescheid(e), ausländische Rente, Pflegegelder, Mieteinnahmen, Unterhaltszahlungen
- Nachweis über Vermögen (Sparbuch, Bausparvertrag, Polizzen, Lebensversicherungen, private Pensionsvorsorge, Wertpapiere etc. inkl. aktuellem Rückkaufwert)
- Bescheid über Sachwalterschaft
- Nachweis über Sterbevorsorge und des Ansparbetrages
- bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil samt Unterhalts- und Vermögensregelung
- Vertragsunterlagen auf Grund eines früheren Haus- oder Liegenschaftsbesitzes (Grundbuchsauszug, Schenkungsvertrag, Übergabsvertrag, ..)
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Aufnahme
Ist der Pflegebedürftige selbst noch Besitzer einer Liegenschaft wird, wenn möglich, ein Schätzgutachten über die Höhe des Verkehrswertes durch den Bausachverständigen der Gemeinde oder einen
beeideten Sachverständigen samt Nachweisen über aushaftende Pfanddarlehen benötigt.
Ist eine Schätzung nicht möglich, erfolgt diese durch Bausachverständige des Amtes der Tiroler Landesregierung.
War der Pflegebedürftige Firmeninhaber wird ein Vertrag der Betriebsübergabe benötigt.
DAUERPFLEGE
Nachfolgende Unterlagen werden für die Neuaufnahme im Wohn- und Pflegeheim benötigt:
- Meldezettel der Wohnsitzgemeinde
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis / Pass
- Heiratsurkunde
- Pensionsbescheid des Ehepartners oder ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- E-Card
- eventueller Bescheid über Rezeptgebührenbefreiung
Benötigte Unterlagen für den Mindestsicherungsantrag
- bei verwitweten Personen die Verlassenschaftsunterlagen sowie Verlassenschaftsprotokoll
- aktueller Pensionsbescheid
- Bescheid über Pflegegeld (Kopie)
- Einkommensbescheid(e), ausländische Rente, Pflegegelder, Mieteinnahmen, Unterhaltszahlungen
- Nachweis über Vermögen (Sparbuch, Bausparvertrag, Polizzen, Lebensversicherungen, private Pensionsvorsorge, Wertpapiere etc. inkl. aktuellem Rückkaufwert)
- Bescheid über Sachwalterschaft
- Nachweis über Sterbevorsorge und des Ansparbetrages
- bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil samt Unterhalts- und Vermögensregelung
- Vertragsunterlagen auf Grund eines früheren Haus- oder Liegenschaftsbesitzes (Grundbuchsauszug, Schenkungsvertrag, Übergabsvertrag, ..)
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate vor Aufnahme
Ist der Pflegebedürftige selbst noch Besitzer einer Liegenschaft wird, wenn möglich, ein Schätzgutachten über die Höhe des Verkehrswertes durch den Bausachverständigen der Gemeinde oder einen
beeideten Sachverständigen samt Nachweisen über aushaftende Pfanddarlehen benötigt.
Ist eine Schätzung nicht möglich, erfolgt diese durch Bausachverständige des Amtes der Tiroler Landesregierung.
War der Pflegebedürftige Firmeninhaber wird ein Vertrag der Betriebsübergabe benötigt.